DVGW G 608 (Prüfung der Flüssiggasanlage in Booten)

Gasprüfung der Flüssiggasanlage in Booten

In unserem Ingenieurbüro werden Gasprüfungen nach DVGW G 608 (Prüfung der Flüssiggasanlage in Booten) durchgeführt.

Flüssiggasanlagen in nicht gewerblich genutzten Fahrzeugen und in Sportbooten müssen mindesten alle 2 Jahre von einem (DVFG geprüften und anerkannten) Sachkundigen überprüft werden.